Das Modulsystem im Detail

Module

Module sind Einheiten von 2 oder 3 Semesterwochenstunden, die sich wie folgt gliedern:

Basismodule sind einem Fach zugeordnete, verpflichtende Unterrichtseinheiten, die einen in sich abgeschlossenen und genau definierten Bereich des Kernstoffes umfassen, in Sonderfällen aber auch aufeinander aufbauen können (z.B. Latein, Französich., Russisch, Darst. Geometrie).
Basismodule können nicht gewählt oder abgewählt werden, die SchülerInnen-Gruppen werden zugeteilt. Der/die unterrichtende Lehrer/in führt nach Möglichkeit die Gruppe durch alle drei Jahre der Oberstufe und gilt auch als Prüfer/in der Reifeprüfung.
Muss ein/e Schüler/in ein Basismodul wiederholen, so ergibt sich nur in diesem einen Modul ein Lehrerwechsel, in allen anderen Basismodulen (auch in denen des Gegenstandes, aus dem die Wiederholung erfolgt) bleibt der/die Schüler/in in seiner/ihrer ursprünglichen Gruppe.

Typenbildende Wahlmodule (nur im Realgymnasium) sind einem Fach zugeordnete Unterrichtseinheiten, welche von den SchülerInnen entsprechend dem Realgymnasium mit Darst. Geometrie oder dem Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie, Physik und Chemie zu belegen sind.

Alternative Wahlmodule aus Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sind ebenfalls verpflichtend zu wählen.
Typenbildende und alternative Wahlmodule (ME/BE) dürfen im Verlauf der letzten vier Semester (7. + 8. Kl.) je nach Angebot in beliebiger Reihenfolge gewählt werden.

Wahlmodule zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen sind im Ausmaß von insgesamt 2 Semestermodulen in der 6. bzw. 7. Klasse zu belegen.

Freie Wahlmodule sind einem Fach zugeordnete Unterrichtseinheiten; diese können aus jedem Fachbereich vertiefend, fächerübergreifend, projektorientiert, themenzentriert oder lebenspraktisch angeboten und gewählt werden.Zeitpunkt und
 Reihenfolge der Freien Wahlmodule können von den SchülerInnen individuell  bestimmt werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung ist jedoch zu achten, daher sind höchstens vier Wahlmodule pro Semester erlaubt.
Jedes Freie Modul und jede Schlüsselqualifikationen darf nur einmal gewählt werden.

Alle Wahlmodule (typenbildend, alternativ (ME/BE), Fertigkeiten, Freie Wahlmodule) werden im Wintersemester für das gesamte folgende Schuljahr angekündigt und von den SchülerInnen zu Beginn des Sommersemesters inskribiert.

(Die Stundentafeln sowie die Verteilung der diversen Module auf die einzelnen Schulstufen bzw. Semester sind in Form von Tabellen angeschlossen.)

Eröffnungs- und Teilungszahlen in den Modulen

Für die Basismodule gelten dieselben Eröffnungs- und Teilungszahlen wie für die Pflichtgegenstände, die sie ersetzen (lt. E-Tz-VO).
Für die Freien Module sowie die Module Schlüsselqualifikationen gilt eine Mindestzahl von 8 SchülerInnen, eine Höchstzahl von 25 Schülerinnen.
In den Fächern Chemie, Darst. Geometrie, Physik und Ungarisch wird die Eröffnungszahl auf 5 herabgesetzt.
Für Module mit ausgesprochenem Experimentalschwerpunkt (Ph, CH, BU) gilt eine SchülerInnenhöchstzahl von 12.

Wertigkeit der Module

Alle Basismodule werden denselben Lehrverpflichtungsgruppen zugeordnet wie die ihnen entsprechenden Pflichtgegenstände.
Freie Module (ohne Schularbeiten) und Module Schlüsselqualifikationen haben die Wertigkeit der Lehrverpflichtungsgruppe II.

Leistungsbeurteilung

Die geltenden Bestimmungen der LBVO werden sinngemäß in jedem Semester angewendet.
Ausnahmen sind im Folgenden angeführt.Jedes Modul wird gesondert benotet.
Am Ende jedes Semesters erhält der/die Schüler/in ein Semesterzeugnis mit den Beurteilungen über alle absolvierten Module (Die negativ absolvierten Freien Module werden im Stammkatalog geführt, jedoch nicht im Semester-/Jahreszeugnis ausgewiesen).
Die herkömmliche Aufstiegsberechtigung entfällt. Davon ausgenommen sind nur die jeweils ersten beiden Module in Latein, Französisch und Russisch (ab 5. Kl.), weil deren positive Absolvierung als Voraussetzung für die jeweiligen Folgemodule gilt.

Negative Module

Ein Schüler/Eine Schülerin ist berechtigt, innerhalb der ersten vier Wochen des Sommersemesters und zu Beginn des folgenden Schuljahresjeweils in bis zu drei Modulen ein Kolloquium analog SchUG-B abzulegen, wenn im Semesterzeugnis
1. der Schüler/die Schülerin in (beliebig vielen) Modulen mit “Nicht genügend” oder mit „nicht teilgenommen“ oder mit „nicht erfolgreich abgeschlossen“ beurteilt worden ist.
2. Für das erste Modul in neuen Fremdsprachen (Latein, Französisch und Russisch [ab 5. Kl.]) gelten folgende Regelungen:
Schließt ein Schüler/eine Schülerin ein solches Modul negativ ab, so ist er/sie zur Ablegung eines Kolloquiums innerhalb der ersten vier Wochen des Sommersemesters berechtigt. Auch bei negativer Beurteilung des Kolloquiums ist der Schüler/die Schülerin zum Besuch des jeweils folgenden Moduls berechtigt. Wird dieses zweite Modul positiv beurteilt, so wird auch das erste Modul positiv beurteilt. Wird dieses zweite Modul auch negativ beurteilt, so ist der Schüler/die Schülerin zur Ablegung eines gemeinsamen Kolloquiums über das erste und zweite Modul berechtigt. Eine positive Beurteilung des Kolloquiums gilt für beide Module, da dieser Pflichtgegenstand als aufbauend gilt.
3. Ein Kolloquium ist nicht zulässig, wenn die Note auf dem Ergebnis einer Nachtragsprüfung (§ 20 Abs. 3) beruht.
4. Ein Kolloquium ist in Modulen mit immanentem Prüfungscharakter nicht möglich.
5. An einem Prüfungstag dürfen max. zwei Kolloquien abgelegt werden, max. eines darf in schriftlicher Form sein.
6. Ein Kolloquium kann bei negativem Ergebnis 1X (insgesamt sind also pro Fach 2 Kolloquien möglich) wiederholt werden.
7. Ein Schüler/Eine Schülerin ist berechtigt, über negativ abgeschlossene Module, die über die zulässige Zahl der Kolloquien zu einem Termin hinausgehen , zu einem von der Schule festzusetzenden Zeitpunkt vor Abschluss des letzten Semesters Kolloquien bzw. die Wiederholung von Kolloquien abzulegen. Die zur Wiederholungsprüfung ausgewählten Module sind vom Schüler/von der Schülerin am letzten Tag des Semesters bekannt zu geben.
Die Kolloquien haben sich auf den Lehrstoff des betreffenden Moduls zu beziehen. Das Kolloquium ist schriftlich und mündlich, nur mündlich oder auch praktisch abzulegen, je nachdem, in welcher Form die Leistungsfeststellung im jeweiligen Modul erfolgte.
Ein Basismodul ist unter Beachtung der Höchstdauer des Schulbesuches mehrfach wiederholbar. Da es im Regelfall nicht Voraussetzung für das nächst folgende Basismodul des betreffenden Faches ist (Ausnahme: L, Franz., Russisch [ab 5. Kl.]) darf der/die Schüler/in mit seiner/ihrer Gruppe automatisch die folgenden Basismodule absolvieren, also „aufsteigen“.

In jedem Semester sind sinngemäß §19, Abs. 4 SchUG (Frühwarnung) und § 20, Abs. 2 und 3 SchUG (Feststellungsprüfunganzuwenden. Diese Feststellungsprüfung muss dem/der Schüler/in eine Woche vorher angekündigt werden. Tritt der/die Schüler/in zu dieser Feststellungsprüfung nicht an, so gilt das Modul als „nicht beurteilt“. Die Möglichkeit zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung bleibt jedoch erhalten.

Das sind Module, die mit „Nicht genügend“, „Nicht teilgenommen“ bzw. „Nicht erfolgreich abgeschlossen“ beurteilt sind. Das heißt: 3 nach dem Wintersemester und 3 nach dem Sommersemester.

Fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland

Ein nachgewiesener mindestens fünfmonatiger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland gilt als erfolgreicher Schulbesuch eines Semesters. Ein nachgewiesener mindestens zehnmonatiger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland gilt als erfolgreicher Schulbesuch zweier Semester. Im Semesterzeugnis/in den Semesterzeugnissen sind die jeweiligen Module des Semesters mit dem Kalkül “positiv angerechnet” anzugeben. 

Wiederholen von Schulstufen

Wenn ein Schüler/eine Schülerin am Ende eines Schuljahres nach der Ablegung seiner  Kolloquien (Kolloquien negativ, Wiederholung der Kolloquien negativ) mehr als 3 negative Module aufweist, dann erfolgt eine Einstufung in die niedrigere Schulstufe. Bisher erfolgreich abgeschlossene Module sind im Rahmen einer allfälligen Wiederholung der Schulstufe grundsätzlich nicht zu wiederholen. Im Ausmaß der dadurch entfallenen Unterrichtsstunden ist der Schüler/die Schülerin mit Zustimmung der Schulleitung jedoch berechtigt, den Unterricht im betreffenden Modul oder in einem anderen Modul des betreffenden Semesters zu besuchen, sofern dadurch keine Mehrkosten erforderlich sind. Die im Rahmen des Unterrichtes erbrachten Leistungen bereits positiv absolvierter Module sind nur dann zu beurteilen, wenn sie eine bessere Gesamtbeurteilung ergeben als beim ersten Absolvieren des betreffenden Moduls. Das Gleiche gilt für die lehrplanmäßig letzte Schulstufe. 

Reifeprüfung

Die geltenden Bestimmungen der Reifeprüfungsverordnung ab Haupttermin 2013/14 werden angewendet, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt.Die Voraussetzung zum Antreten zur Reifeprüfung ist der positive Abschluss aller Basis- und Wahlmodule durch Wiederholungsprüfungen oder Kolloqien.

1.Clustering: Wahlmodule an den Modularen Oberstufen sind als solche „maturabel“, wenn sie mindestens 4 Jahreswochenstunden d.h. hier 8 Modulwochenstunden umfassen und primär wissensorientiert sind.
Sind sie teilweise praxisorientiert, müssen sie 6 Jahreswochenstunden d.h. hier 12 Modulwochenstunden umfassen.
2. Eine mündliche Reifeprüfung kann nicht ausschließlich in Wahlmodulen abgelegt werden (ausgenommen 6-semestrige Sprachen und 6-semestrige Informatik).
3. Demgemäß müssen mindestens 4 zweistündige Wahlmodule zu einem „schulautonomen Gegenstand“ (= von der Schule festzulegendes Prüfungsgebiet) zusammengefasst werden.
Aus den Lehrplänen der Module müssen sich diese als gemeinsam zu einem schulautonomen Gegenstand oder in Kombination mit den Basismodulen eines Pflichtgegenstandes als anrechenbar ergeben, damit sie maturabel sind.
Dies muss im „Kursbuch“ der Schule verzeichnet sein. Die mögliche Zuordnung zu einem oder mehreren Pflichtgegenständen (je nach Lehrplan) muss ebenfalls im Kursverzeichnis angeführt sein.
Module sind zusammen mit mindestens drei im Kursverzeichnis der Schule bezeichneten Modulen selbstständig maturabel.
Es ist eine Gesamtstundenzahl an der Oberstufe von 4 Jahreswochenstunden (primär wissensorientiert) erforderlich, d.h. mindestens  8 Semester-Wochenstunden.
Module, die nicht kolloquierbar sind, weil die positive Absolvierung auf der dauernden Anwesenheit und Mitarbeit beruht (Module mit immanentem Prüfungscharakter sind nur in Kombination mit einem Pflichtgegenstand oder 4 (vier) wissensorientierten Wahlmodulen aus demselben Fachbereich maturabel.
4. Zur stundenmäßigen Ergänzung von Pflichtgegenständen, die in den Basismodulen nicht die erforderliche Stundenanzahl aufweisen, sind typenbildende und freie Wahlmodule in der erforderlichen Stundenanzahl zulässig bzw. erforderlich.
5. Für die mündliche Matura in zwei Gegenständen gilt: bei zwei mündlichen Prüfungen mindestens 10 Jahreswochenstunden an der Oberstufe (= 20 Modul-/Semesterwochenstunden) für beide Gegenstände zusammen, wobei es nicht möglich ist, die mündliche Matura in nur einem Pflichtgegenstand + allfälliger Wahlmodule im selben Gegenstand zu absolvieren – also z.B. 8 Stunden aus dem Pflichtgegenstand Deutsch + 2 Stunden aus irgendwelchen Wahlmodulen Deutsch. Es müssen zwei unterschiedliche Gegenstände sein. (Analog bei 3 Prüfungen im Rahmen der mündlichen Prüfungen mit dem Mindestmaß von  15 Jahreswochenstunden = 30 Semesterwochenstunden. Und: Es müssen drei unterschiedliche Gegenstände sein.)
6. Basismodule + allfällige typenbildende Module: Diese Modulstunden müssen die vorgesehene Gesamtstundenzahl gemäß subsidiärer Stundentafel erfüllen. Die Lernziele (Kompetenzen) der typenbildenden Module sind daher Teil der Kernkompetenzen des jeweiligen Schultyps.
7. Wahlmodule, die als Ergänzung zu den Basismodulen gewählt werden, müssen zumindest 2 Jahreswochenstunden ( = 4 Semestermodulstunden) umfassen.
8. Werden von der Schule Wahlmodule zu einem schulautonomen Gegenstand festgelegt, dann kann ein Schüler/eine Schülerin kein einzelnes Modul aus diesem Kurs im Hinblick auf die Reifeprüfung „abwählen“. Nur die volle von der Schule festgelegte Zahl an Modulen konstituiert diesen Gegenstand.

Betreuungssystem

Der/die Betreuer/in (früher Klassenvorstand) führt nach der 5. Klasse (9. Schulstufe) eine Gruppe von höchstens 25 SchülerInnen bis zur Reifeprüfung. Er/Sie fungiert als Laufbahnberater/in, Vertrauensperson in pädagogisch-psychologischen Belangen, Kontaktperson zum Elternhaus. Ebenso erledigt er/sie die in der Gruppe anfallenden administrativen Tätigkeiten.

Lehrpläne

Vorbemerkungen

  • Die grundlegenden Voraussetzungen für die Modulare Oberstufe sind am Ende der 5. Klasse (9. Schulstufe) erarbeitet.
  • Die Wochenstundenzahl der Basismodule unterschreitet in keinem Fach die vom Lehrplan (Kernbereich) vorgegebene Mindestanzahl, somit ist eine Neuvorlage von Lehrplänen nicht notwendig.
  • Die eindeutige Zuordnung des Jahresstoffes auf das Winter- bzw. Sommersemester wird vorgegeben (Bei Bedarf werden die neuen „Semesterpläne“ nachgereicht.).
  • Jedes Modul beinhaltet thematisch abgeschlossene Stoffgebiete, die entsprechend wiederholt und gefestigt werden. Durch diese thematische Einheit ist ein Modul nicht unbedingt Voraussetzung für das nächstfolgende Basismodul.
  • Davon ausgenommen sind lediglich die ersten beiden Module in Latein/Französisch/Russisch (ab 5. Klasse) sowie in Darst. Geometrie (ab „7. Klasse“).
  • In Wahlmodulen werden in sich abgeschlossene, weiterführende und vertiefende Stoffinhalte unterrichtet.
  • Schularbeiten in den Basismodulen:

Im Semester sind in jedem Basismodul der „6. und 7. Klassen“ ein bis zwei Schularbeiten jeweils im Ausmaß von mindestens einer und höchstens zwei Unterrichtseinheiten (höchstens 6 Unterrichtseinheiten im gesamten Schuljahr!) durchzuführen, in den Basismodulen Mathematik jedenfalls zwei Schularbeiten. In Biologie, Physik und Darst. Geometrie dürfen pro Semester maximal 2 Schularbeiten stattfinden. In der „7. Klasse“ muss mindestens eine Schularbeit zweistündig sein.In den „8. Klassen“ muss in jedem
Semester mindestens eine Schularbeit stattfinden, die Anzahl der Schularbeiten für das ganze Schuljahr darf drei nicht übersteigen, die Schularbeiten im Wintersemester sind alle zweistündig, jene im Sommersemester jedenfalls dreistündig.
Pro Semester kann in einem (Zahlwort) Basismodul eine (Zahlwort) Schularbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsfeststellung (z.B.: Projektarbeit) ersetzt werden.

Stundentafeln – 5. Klasse sowie Modulsystem (6. –8. Klasse)

Pflichtgegenstände (5. Klasse)
Gymnasium (G) bzw. Realgymnasium (RG)

 

Pflichtgegenstände

Stundenanzahl 

Religion

2

Deutsch

3

Englisch

3

Latein/Franz./Spanisch (ab 3. Kl.)

G: 3               RG: 0

Franz./Russisch/Latein (ab 5. Kl.)

3

Geschichte und Sozialkunde

1

Geografie und Wirtschaftskunde

2

Mathematik

G: 3               RG: 4

Biologie und Umweltkunde

2

Physik

G: 0               RG: 2

Informatik

2

Musikerziehung

2

Bildnerische Erziehung

2

Leibesübungen

3

Summe

31

 

Summe der Jahreswochenstunden – Basismodule (5. bis 8. Klasse)

Gymnasium (G) bzw. Realgymnasium (RG)

 

 

Verlangte Mindestsumme

Anzahl im Modulsystem

Religion

8

8

Deutsch

11

11

Englisch

11

11

Latein/Franz./Span. (ab 3.Kl.)

G: 10                               RG: 0

G: 11                             RG: 0

2. leb. Fremdspr.(F,RU) / Latein

G: 10                               RG: 10

G: 11                             RG: 11

Geschichte und SK

6

6,5

Geographie und WK

6

6,5

Mathematik

G: 11                               RG: 13

G: 11                             RG: 13

Biologie und UK

G: 6                                 RG: 7

G: 6                               RG:  7

Chemie

G: 4                                 RG: 5

G: 4                               RG:  5

Physik

G: 5                                 RG: 7

G: 5                               RG:  8

Psychologie/Philosophie

4

4

Informatik

2

2

Musikerziehung (5./6. Kl.)

3

3

Bildnerische Erziehung (5./6.Kl.)

3

3

Leibesübungen

8

9

 

 

 

Summe

G: 108                           RG: 104

G: 112                           RG: 108

 

Summe der Jahreswochenstunden – Wahlmodule (6.- 8. Klasse)

 

 

Verlangte Mindestsumme

Anzahl im Modulsystem

Typenbildung (nur RG) 

 

 

Darstellende Geometrie

4

4

 

oder

oder

Biologie und UK

2

2

Physik

1

1

Chemie

1

1

 

 

 

Alternative Wahlmodulstd.

 

 

Musikerz./Bildn. Erz.

4

G: 4                 RG: 4

 

 

 

Schlüsselqualifikationen 

G: 2                  RG: 2

 

 

 

Freie Wahlmodulstunden 

  G: 12               RG: 12

 

 

 

Summe 

 

 G: 18               RG: 22

 

Basismodule (6. bis 8. Klasse)

Anzahl der Module (Stundenzahl)
z. B.: 2 (3) bedeutet: 2 Semestermodule zu je 3 Wochenstunden

 

 

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

Religion

2 (2)

2 (2)

2 (2)

Deutsch

2 (3)

1 (3), 1 (2)

1 (3),1 (2)

Englisch

2 (3)

2 (3)

2 (2)

Latein/Franz./Span. (ab 3. Kl.)

G: 2 (3)            RG: 0

G: 2 (3)            RG: 0

G: 2 (2)            RG: 0

Franz./Russ./Latein (ab 5.Kl.)

2 (3)

2 (3)

2 (2)

Geschichte und SK

2 (2)

1(3)

2(2)

Geographie und WK

2(2)

1(2)

1 (3)

Mathematik

2 (3)

2 (3)

G: 2 (2)      RG: 2 (3)

Biologie und UK

2(2)

1(2)

G: 1 (2)      RG: 2 (2)

Chemie

 

G: 2 (2)      RG: 2 (3)

2 (2)

Physik

2 (2)

2 (2)

G: 1 (2)      RG: 2 (2)

Psychologie/Philosophie

 

2 (2)

2 (2)

Musikerziehung

1 (2)

 

 

Bildnerische Erziehung

1 (2)

 

 

Bewegung und Sport

2 (2)

2 (2)

2 (2)

 

Typenbildende und alternativ verpflichtende Wahlmodule,
Wahlmodule Schlüsselqualifikationen, Freie Wahlmodule

(6. – 8. Klasse)

 

 

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

Darstellende Geometrie (RG) 

 

2(2)

2(2)

a l t e r n a t i v

Physik (RG)

 

1 (2)

 

Biologie (RG)

 

1 (2)

1 (2)

Chemie (RG)

 

 

1 (2)

 

 

 

 

Musikerziehung   (G/RG)

 

2 (2)

2 (2)

a l t e r n a t i v

Bildn. Erziehung  (G/RG)

 

2 (2)

2 (2)

 

 

 

 

Schlüsselqualifikationen (alle)

1 (2)

1 (2)

 

 

 

 

 

Freie Wahlmodule  (alle)

G: 12 (2)                       RG: 12 (2)

 

 

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