Übersicht zur Modularen Oberstufe am BG & BRG Mattersburg

Der Schulversuch “Modulare Oberstufe” am BG/BRG Mattersburg soll durch neue Organisationsstrukturen eine inhaltliche und strukturelle Reform unserer Oberstufe anstreben und dadurch das Bildungsangebot in dieser Region wesentlich bereichern.
Breite Allgemeinbildung, Beibehaltung der Schulformen Gymnasium und Realgymnasium sowie das Erlangen der Hochschulreife sind die Fundamente dieses Modells.
Schwerpunkt dieses modularen Systems ist die Steigerung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz der SchülerInnen.
Als Organisationsrahmen dient ein Kurssystem ab der 6. Klasse (10. Schulstufe).

Ziele

  • Steigerung der Attraktivität der AHS-Oberstufe durch moderne Organisationsstruktur
  • Mehr Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der SchülerInnen
  • Individuelle Schwerpunktsetzung nach persönlicher Interessenslage
  • Mehr Flexibilität sowie unmittelbares Reagieren in neuen Situationen
  • Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Rhetorik, Präsentation u.a.)
  • Höhere „Studierfähigkeit“ sowie bessere Vorbereitung auf Studium bzw. Beruf
  • Neue Möglichkeiten der Begabungsförderung
  • Höhere Unterrichtsqualität durch Umsetzung aktueller methodisch-didaktischer Unterrichtsformen wie Projektunterricht, Teamteaching, fächerübergreifender Unterricht u.a.
  • Qualitätsmanagement mit Ressourcen des Lehrerkollegiums sowie des Schulstandortes

Organisationsstruktur

Allgemeines

  • Die Schulformen Gymnasium und Realgymnasium bleiben in diesem System erhalten.
  • In der Modularen Oberstufe wird die 9. Schulstufe wie bisher als Klasse geführt. (Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind auf die Folgejahre ausgerichtet, die SchülerInnen werden in die modulare Organisationsstruktur eingeführt und über ihre Wahlmöglichkeiten an Hand eines „Vorlesungsplanes“ informiert und beraten.
  • Die 6., 7. und 8. Klasse (10. – 12. Schulstufe) werden in allen Unterrichtsgegenständen durch Semestermodule ersetzt.
  • Ein Semestermodul umfasst 2 oder 3 Wochenstunden mit der Möglichkeit gelegentlicher Blockung.
  • Die Wochenstundenzahl der Pflichtgegenstände (Basismodule) wird auf 2 oder 3 reduziert, das im Lehrplan für den Kernbereich vorgesehene Mindestausmaß an Stunden jedoch nicht unterschritten.
  • Die dadurch frei werdenden Stunden werden von den SchülerInnen in Form von Wahlmodulen belegt.
  • Positiv absolvierte Module bleiben erhalten, d.h. auch dann, wenn die Zahl der negativ abgeschlossenen Module einen Jahrgangsverlust für einzelne Schüler/innen bewirkt – positiv absolvierte Module müssen nicht wiederholt werden, sie können jedoch nach Maßgabe der freien Plätze wiederholt besucht werden, wobei die Möglichkeit besteht, die Modulbeurteilung zu verbessern.
  • Negativ abgeschlossene Module müssen wiederholt oder ersetzt werden.
  • Alle absolvierten Module werden in einem Semesterzeugnis/Jahreszeugnis ausgewiesen.
  • Ein Wiederholen („Sitzenbleiben“) eines Schuljahres im herkömmlichen Sinn gibt es nicht.
  • Die Höchstdauer des Schulbesuches von 10 Jahren (§ 32 SchUG) bleibt aufrecht.
  • Die Modulare Oberstufe endet mit der Ablegung der Reifeprüfung.
  • An Stelle der Jahrgangsklassen treten SchülerInnengruppen, die von ihrem Coach bis zur Reifeprüfung geführt werden.

 

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